AGBs


1. Allgemeines
Unsere Lieferungen und Leistungen an Unternehmer im Sinne des KSchG erfolgen ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die somit Vertragsbestandteil und daher auch für unsere Käufer verbindlich sind. Hinweise des Käufers auf abweichende Geschäftsbedingungen in der Bestellung oder in sonstigen der Bestellung vorausgehenden Schriftstücken gelten als nicht beigesetzt. Nebenabsprachen sind nur mit schriftlicher Bestätigung der Geschäftsführung (laut Firmenbuch) gültig.


2.Preise / Konditionen

Unsere Preise und Konditionen in Produktkatalogen, Preislisten und (Individual-) Offerten sind freibleibend und verstehen sich ohne Verpackung, Transport und ohne Umsatzsteuer. Sie gelten frei ab jeder unserer Filialen in Österreich.

Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, die in Produktkatalogen, Preislisten und (Individual-) Offerten angeführten Einzelpreise und Konditionen an Marktverhältnisse nach oben oder nach unten anzupassen, insbesondere dann, wenn sich die Preise der bezogenen Rohstoffe bzw. Handelsware der Zulieferer verändern. Die angeführten Preise gelten daher lediglich bis auf Widerruf. Unter Widerruf ist auch die Veröffentlichung / Übermittlung einer neuen Preisliste bzw. eines (Spezial-) Offertes zu verstehen.


3.Frachtkosten

Fälligkeit: Unsere Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Ausstellungsdatum netto ohne Abzug fällig. Sofortige Fälligkeit tritt ein, im Falle von Teilzahlungen, bei Verzug auch nur mit einer Rate und bei bonitätsmindernden Umständen. Es kann bei bleibt vorbehalten. Sämtliche Rechte wegen Annahmeverzug stehen uns ohne Mahnung oder Fristsetzung zu, wenn der Käufer oder ein Dritter Antrag auf Eröffnung eines Schuldenregulierungs- bzw. sonstigen Insolvenzverfahrens (welcher Art auch immer) stellt, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (welcher Art auch immer) mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder unsere Kreditversicherung die Deckung des Kunden ablehnt.

Sofern eine Bestellung (nach Vorausfaktura) bezahlt aber (teilweise oder gänzlich) nicht abgeholt / abgerufen wird, ist der Kunde zur Abholung / zum Abruf binnen drei Monaten ab Bereitstellung der Ware verpflichtet. Während dieser Frist eingetretene Preiserhöhungen seitens unserer Lieferanten können wir an den Kunden weiterverrechnen. Sofern die Bestellung nach Ablauf dieser Frist nicht / nicht vollständig abgeholt / abgerufen wurde, sind wir berechtigt, Lagerkosten zu verrechnen und / oder die Ware zu vernichten, ohne dass dem Kunden daraus ein Anspruch, welcher Art auch immer, entsteht.


4. Zahlungsbedingungen

Fälligkeit: Unsere Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Ausstellungsdatum netto ohne Abzug fällig. Sofortige Fälligkeit tritt ein, im Falle von Teilzahlungen, bei Verzug auch nur mit einer Rate und bei bonitätsmindernden Umständen. Es kann bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen 2 % Skonto gewährt werden, jedoch nur dann, wenn keine Rechnungen älteren Datums unbeglichen sind. Bei Zulassung eines Bankeinzugs durch den Kunden kann der Skonto auf 3 % erhöht werden. Können Bankeinzüge durch Verschulden des Kunden nicht durchgeführt werden, haben wir das Recht die daraus entstandenen Kosten an den Kunden zu verrechnen.

Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, d.h. bei Verzug mit zumindest einer Rechnung oder wenn unsere Kreditversicherung die Deckung des Kunden ablehnt, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme auszuführen und alle bis zu diesem Zeitpunkt gewährten Konditionen zu widerrufen. In diesen Fällen behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Bestellungsannahme, jedoch vor Lieferung Umstände bekannt werden, die eine vollständige Einhaltung der Vertragsverpflichtung des Käufers fraglich erscheinen lassen.

Soweit wir die Zahlung durch Kreditkarten akzeptieren, wird unsere Forderung erst  mit Einlösung dieser Mittel getilgt. Bei Zahlung durch Kreditkarten kann kein Skonto gewährt werden.

Verzug: Der Käufer verpflichtet sich zur Bezahlung von Verzugszinsen von einem Prozent pro Monat sowie zum Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen. Zahlungsverzug berechtigt uns außerdem, die Rückgabe der schon gelieferten Ware zu verlangen.

Aufrechnungsverbot: Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen.



5. Lieferfristen

Unsere Lieferfristen sind unverbindlich. Als Liefertermin gilt der Zeitpunkt des Versendens bzw. der Bereitstellung der Ware. Sollte durch unvorhergesehene Lieferhindernisse seitens unserer Lieferanten oder durch sonstige Umstände, ohne unser Verschulden die Ausführung des Auftrages unmöglich gemacht werden, so sind wir berechtigt, auch bei bestätigten Aufträgen entweder die angegebene Lieferfrist zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Gewährleistungs- oder Schadenersatzanspruch des Käufers wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung ist in allen Fällen ausgeschlossen. Nachträglich auf Käuferwunsch erfolgende Änderungen entbinden uns von der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist. Wir sind auch berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen. Gerät der Käufer in Abnahmeverzug, so sind wir berechtigt, eine Nachfrist von maximal 14 Tagen zu setzen; nach fruchtlosem Fristablauf haben wir das Recht a) den Kaufpreis geltend zu machen, ohne dass dem Käufer die Zug-um-Zug-Einrede offen stünde, oder b) vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz, insbesondere wegen Nichterfüllung sowie (verschuldensunabhängig) den Ersatz von Lager- und / oder Vernichtungskosten zu verlangen. Wird von uns Schadenersatz, insbesondere wegen Nichterfüllung, verlangt, so sind wir berechtigt, ohne dass es eines weiteren Nachweises bedarf, 20 % des vereinbarten Kaufpreises als pauschalen Schadenersatz geltend zu machen; die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Sämtliche Rechte wegen Annahmeverzug stehen uns ohne Mahnung oder Fristsetzung zu, wenn der Käufer oder ein Dritter Antrag auf Eröffnung eines Schuldenregulierungs- bzw. sonstigen Insolvenzverfahrens (welcher Art auch immer) stellt, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (welcher Art auch immer) mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder unsere Kreditversicherung die Deckung des Kunden ablehnt.

Sofern eine Bestellung (nach Vorausfaktura) bezahlt aber (teilweise oder gänzlich) nicht abgeholt / abgerufen wird, ist der Kunde zur Abholung / zum Abruf binnen drei Monaten ab Bereitstellung der Ware verpflichtet. Während dieser Frist eingetretene Preiserhöhungen seitens unserer Lieferanten können wir an den Kunden weiterverrechnen. Sofern die Bestellung nach Ablauf dieser Frist nicht / nicht vollständig abgeholt / abgerufen wurde, sind wir berechtigt, Lagerkosten zu verrechnen und / oder die Ware zu vernichten, ohne dass dem Kunden daraus ein Anspruch, welcher Art auch immer, entsteht.

6. Versand


Wir versenden ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers, bei Versendung durch uns, auch bei Frankolieferung, geht daher die Gefahr in jedem Fall mit Übergabe der Ware an den 1. Frachtführer bzw. einen Spediteur auf den Käufer über. Separatabmachungen hinsichtlich Freibelieferung gelten nur für die Frachtkosten, nicht für die Transportrisiken, diese gehen in allen Fällen zu Lasten des Käufers, auch wenn frachtfreie Zustellung mit eigenen oder fremden Transportmitteln vereinbart wurde. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, ohne dass hieraus Ansprüche, welcher Art auch immer, hergeleitet werden können. Erfolgt keine Versendung durch uns, geht die Gefahr mit Absendung der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Aufbewahrungsmaßnahmen gehen zu Lasten des Käufers. Eventuell entstandene Transportschäden sind sofort bei Warenübernahme beim Frachtführer geltend zu machen.


7. Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald wir eine schriftliche oder mündliche Bestellung nachweislich erhalten, wir nicht schriftlich (einschließlich elektronisch) oder mündlich widersprechen, oder wir die Auslieferung vornehmen bzw. die Ware abholbereit melden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Kunde an die Bestellung gebunden. Der Widerspruch kann von jedem mit der Abwicklung der Bestellung befassten Mitarbeiter wirksam abgegeben werden. Im Übrigen können rechtsverbindliche Erklärungen (welcher Art auch immer) ausschließlich von der Geschäftsführung (laut Firmenbuch) abgegeben werden. Wir verkaufen ausschließlich auf Grundlage der „technischen Merkblätter“ der jeweiligen Waren. Jegliche Zu- bzw. Aussagen welcher Art auch immer (insbesondere bezogen auf Produkteigenschaften, Anwendung, Technik, Eignung, etc.), die von unseren Mitarbeitern getätigt werden, stellen nur Auskünfte dar, die für uns nicht verbindlich sind und nicht Vertragsinhalt werden, sodass wir für derartige Zu- und Aussagen auch nicht Gewähr leisten oder haften, wenn sie nicht ausdrücklich von der Geschäftsführung (laut Firmenbuch) bestätigt werden.


8. Eigentumsvorbehalt

Alle dem Käufer von uns oder in unserem Auftrag gelieferten Waren bleiben auch in verarbeitetem Zustand unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen und Begleichung eines etwaigen Kontosaldos. Der Käufer trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung. Wenn der Käufer die Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren ein zuleiten beabsichtigt oder von dritter Seite gegen ihn ein Insolvenzantrag, welcher Art auch immer, gestellt worden ist, ist er verpflichtet, uns unverzüglich davon zu verständigen und uns die noch vorhandene, unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware, zu übersenden bzw. uns bei der Sicherstellung oder Abholung unseres Eigentums zu unterstützen.


9.Gewährleistung und Schadenersatz


Das Recht auf Gewährleistung muss innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden; die Frist beginnt mit dem Tag der Versendung oder Abholung der Ware zu laufen. Belastungsanzeigen werden nicht anerkannt, es gelten ausschließlich von uns ausgestellte Gutschriften. Jegliche Quantitäts- und Qualitätsmängel müssen unverzüglich nach Übernahme und vor Weiterverarbeitung schriftlich geltend gemacht werden. Wir haften nicht für Schäden, die infolge unsachgemäßer Benützung, Behandlung, Verarbeitung, Transport oder Lagerung entstehen. Eine Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach Untersuchung des Produkts und einwandfreier Schadensfeststellung durch den Lieferanten erfolgen. Der Käufer hat die beanstandete Ware zu diesem Zweck für uns kostenlos einzusenden. In dringenden Fällen erhält er nach Möglichkeit eine Ersatzlieferung zum Tagespreis und nach Beendigung der Untersuchung eine Gutschrift nach Maßgabe der Anerkennung durch den Lieferanten. Bei Inanspruchnahme von Ersatzlieferungen oder Gutschriften, sind wir berechtigt, zur Beurteilung zweckdienliche Unterlagen zu verlangen. Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, wie beispielsweise Produktionsausfälle oder Produktionsstillstände, Aufwendungen für zusätzlich eigene Arbeitsleistung und damit zusammenhängender Aufwendungen, Ersatz von Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse und Gewinne, Zinsverluste und Ersatz von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen. Das Regressrecht nach § 933b ABGB wird ausgeschlossen.


10.Vertragsrücktritt und Warenrückgabe

Tritt der Käufer von seiner Verpflichtung aus dem Vertrag aus Gründen zurück, die von uns nicht zu vertreten sind, erwächst uns daraus ein Schadensersatzanspruch, der sich aus dem entgangenen Gewinn sowie Aufwendungen für Auftragsbearbeitung als auch die Warenbereithaltungskosten ergibt. Wir sind berechtigt, ohne dass es eines weiteren Nachweises bedarf, 25 % des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz geltend zu machen; die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag und /oder eine Rücknahme sind bei Bestellware, Sonderanfertigungen und abgetöntem Material jedenfalls ausgeschlossen. Darüber hinaus ist auch die Rücknahme von wässrigen Produkten sowohl bei großer Hitze als auch in den Wintermonaten (Oktober bis März) keinesfalls möglich.

Warenrückgaben können nur innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum gegen Vorlage des Kaufbelegs akzeptiert werden (ein Anspruch darauf besteht nicht). Die Rückgabe kann nur in vollen Verkaufseinheiten bzw. originalverschlossenen Gebinden und nur im wiederverkaufsfähigen Zustand erfolgen. Bei Rücknahme können nur die Warenkosten abzüglich einer 25%-igen Manipulationsgebühr gutgeschrieben werden. Frachtkosten werden nicht gutgeschrieben; Frachtkosten für den Rücktransport zu uns und / oder zu der jeweils ausliefernden Filiale werden in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt und können von allfälligen Gutschriften abgezogen werden.


11.Produkthaftung


Gegen Forderungen nach dem PHG können wir uns durch fristgerechte Nennung des Herstellers oder Vorlieferanten befreien. Allfällige Regressforderungen gelten nur dann als berechtigt, wenn der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.


12.Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Handelsgericht Wien. Wir sind jedoch berechtigt, ein anderes für den Käufer zuständiges Gericht anzurufen. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.


13.Pflichten des Käufers / technische Informationen

Pläne, Abbildungen, Farbtonmuster, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, und ähnliche technische Angaben, auch in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten, Sicherheitsdatenmerkblättern und dgl. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Unterschiedliche Chargennummern können auch zu Abweichungen führen. Technische Informationen basieren auf dem neuesten Stand der Technik und unseren Erfahrungen.

Für die Anwendung / Verarbeitung der Ware entsprechend den technischen Merkblättern ist der Kunde (als Sachverständiger) ebenso selbst verantwortlich wie für die Entscheidung über die Eignung der jeweiligen Ware. Im Hinblick auf die Vielfalt der Untergründe und Objektbedingungen (einschließlich Witterung) ist der Käufer daher verpflichtet, unverzüglich nach Empfang der Ware und vor Weiterverarbeitung diese in eigener Verantwortung auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck unter den jeweiligen Objektbedingungen fach- und handwerksgerecht zu prüfen. Unsere schriftlichen und mündlichen anwendungstechnischen Beratungen und Anleitungen sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht von seiner Aufgabe, die Ware vor der Verarbeitung oder Verkauf auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck unter den jeweiligen Objektbedingungen fach- und handwerksgerecht zu prüfen. Insbesondere ist der Käufer verpflichtet, Farbtöne vor der Verarbeitung am Objekt auf Farbtongenauigkeit zu überprüfen; geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Bei Vermischung mit Fremdprodukten entfällt jegliche Gewährleistung.

13.Pflichten des Käufers / technische Informationen

Diese AGB gelten ab der auf deren Veröffentlichung (auf unserer Website / im Produktkatalog / auf der Preisliste) folgenden Bestellung. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Diesfalls gelten jene Vereinbarungen als getroffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder unwirksamen am nächsten kommen. Von uns abgegebene Zusagen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und unserer firmenmäßig gezeichneten Bestätigung. Gegebene Zusagen unserer Vertreter bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung.

 

Unsere DVR lautet: 0628662

Stand: JÄNNER 2025


Allgemeine Geschäftsbedingungen – JÄNNER 2025